Lohnsteuerhilfe Würzburg

​Lohnsteuerhilfe Würzburg
Michael Kraus - Berner Str. 11 - 97084 Würzburg

​Mail@Lo-Wu.mk - 0931 99179155 - 0176 57942434
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Beitritt zum LohnsteuerBeratungsVerbund

​Informationen zum Beitritt zum LBV (bitte hier klicken)

Telefonzeiten
​

​Montag: 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Jegliche andere Vorgehensweise führt zu längeren Bearbeitungszeiten in der Beratungsstelle - es muss Zeit zum konzentrierten Arbeiten bleiben.

Bearbeitungsdauer Einkommenssteuererklärung
​

Derzeit beträgt die Bearbeitungsdauer bei den Finanzämtern für die Erstellung der Einkommenssteuerbescheide zwischen bis zu 8 Monaten, im Einspruchsverfahren zwischen bis zu 24 Monaten zzgl. Postlauf (bis zu 14 Tagen), wenn Briefe überhaupt ankommen.

Anfragen jedweder Art, die in irgendeiner Weise die Verfahrensdauer betreffen, werden NICHT beantwortet - gibt es (materielle) Neuigkeiten (in der Sache), wird dies - nach Eingang - umgehend mitgeteilt.

Jegliche andere Vorgehensweise führt zu noch längeren Warte- / Bearbeitungszeiten, ist keinesfalls Ausfluss mangenden Respektes.

Hinweis des Finanzamtes Würzburg
Finanzamt Würzburg - Bearbeitungsdauer ESt-Erklärungen

Leistungen

Michael Kraus, Rechtsanwalt, Dipl.-Betriebswirt, Lohnsteuerhilfe Würzburg, Mail@Lo-Wu.de, 0931 663987310

Beratungsstellenleiter
Michael Kraus

Beitragsordnung

"Um eine Einkommenssteuererklärung abgeben zu können,
muss man Philosoph sein -
​es ist zu schwierig für einen Mathematiker"

Albert Einstein (1879 - 1955)
Theoretischer Physiker

Kostenfreies unverbindliches
Erstgespräch*


persönlich oder online z. B. über WhatsApp und E-Mail

Beratungstermine
nach Vereinbarung

Mitgliedsbeitrag
ab 54 €


* Erörterung / Beantwortung steuer- / rechtlicher Fragen ausschließlich im Rahmen einer Mitgliedschaft
LohnSteuerHilfe
Würzburg


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Würzburg Rottenbauer
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Würzburg Heuchelhof

Unsere Mission


​Erstellen der Einkommenssteuererklärung für 

Arbeitnehmer, Beamte und Rentner

begrenzt nach § 4 Ziff. 11 StBerG, auch bei Vorliegen von
Miet-, Kapital-, Spekulations- und sonstigen Einkünften, wenn die
​Einnahmen hieraus 18.000 / 36.000 € p. a. nicht übersteigen.

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Rechtsanwalt, Diplombetriebswirt
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