Lohnsteuerhilfe Würzburg
  • Beratungsstelle
  • Kanzlei
  • Lohnsteuerhilfeverein
  • Leistungen
  • Checkliste
  • Mitgliedschaft
  • Beitragsordnung
  • Satzung
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Downloads

Lohnsteuer-
hilfe
Würzburg

Kontakt

Beitritt zum LohnsteuerBeratungsVerbund e. V.

Informationen zur Mitgliedschaft (bitte anklicken)

​Informationen zu den Leistungen (bitte anklicken)

Informationen zu den Beiträgen (bitte anklicken)


Interesse?

​
Bitte das Formular (unten) ausfüllen und an die Beratungsstelle senden

"Manchmal ist die Phantasie des Steuerzahlers größer
​ als die Regelungskraft des Gesetzgeber
"

Wolfgang Schäuble (*1942)
Bundesfinanzminister
    Informationen zu den Eintragungen erhalten Sie durch Berühren des "?"
    ​

    A)​ Allgemeine Angaben
    ​

    Ohne Verwendung einer gültigen, regelmäßig genutzten E-Mail Adresse ist eine Mitgliedschaft nicht möglich.
    Es sind die Kinder einzutragen, für die ein Kindergeldanspruch besteht


    B) EinkommensSteuerErklärung(-en)
    ​

    Eine Mitgliedschaft ist ausschließlich möglich, wenn das aktuelle Veranlagungsjahr sowie die Jahre vor dem aktuellen Veranlagungsjahr erstellt werden sollen. In anderer Weise kann die Abrechnung nicht erfolgen.
    Liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb und / oder Selbständigkeit und / oder Land- & Forstwirtschaft vor, ist eine Mitgliedschaft im LBV e. V. ausgeschlossen.
    Beispielsweise: Bruttoarbeitslohn, Abfindungen, Jubiläumszuwendungen, Lohnzahlungen für mehrere Jahre, Auslösungen, Spesen- & Reisekostenpauschalen. Im Fall der Zusammenveranlagung sind die Einnahmen beider Ehegatten / Lebenspartner zusammenzurechnen. Im Falle der Erstellung mehrerer Jahre, sind die Einnahmen sämtlicher Jahre zusammenzurechnen
    Beispielsweise: Arbeitslosengeld, Krankengeld, Insolvenzgeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, ausländische Einkünfte. Im Fall der Zusammenveranlagung sind die Einnahmen beider Ehegatten / Lebenspartner zusammenzurechnen. Im Falle der Erstellung mehrerer Jahre, sind die Einnahmen sämtlicher Jahre zusammenzurechnen
    Beispielsweise: Gesetzliche -, Privat -, Zusatz -, Betriebsrenten, Pensionen. Die Renten / Pensionen sind „brutto“ (inkl. Sozialabgaben, Steuern) anzugeben. Im Fall der Zusammenveranlagung sind die Einnahmen beider Ehegatten / Lebenspartner zusammenzurechnen. Im Falle der Erstellung mehrerer Jahre, sind die Einnahmen sämtlicher Jahre zusammenzurechnen
    Beispielsweise: Bruttokapitalerträge lt. Steuerbescheinigung (-en). Im Fall der Zusammenveranlagung sind die Einnahmen beider Ehegatten / Lebenspartner zusammenzurechnen. Im Falle der Erstellung mehrerer Jahre, sind die Einnahmen sämtlicher Jahre zusammenzurechnen
    Beispielsweise: Jahreskaltmiete (-n), Jahresnebenkosten, Jahresmieten für Stellplatz / Garagen. Wurden mehrere Objekte vermietet sind die Einnahmen für sämtliche Objekte zusammenrechnen. Im Falle der Erstellung mehrerer Jahre sind die Einnahmen sämtlicher Jahre zusammenzurechnen
    Beispielsweise: Einnahmen aus Übungsleitertätigkeit, steuerfreie Bezüge aus Bundes- oder Landeskasse, Unterhaltsleistungen, dauernden Lasten, private Veräußerungsgeschäfte, Kindergeldzahlungen. Im Fall der Zusammenveranlagung sind die Einnahmen beider Ehegatten / Lebenspartner zusammenzurechnen. Im Falle der Erstellung mehrerer Jahre, sind die Einnahmen sämtlicher Jahre zusammenzurechnen
    Es sind die Einnahmen zu kumulieren; aufgrund der gemachten Angaben kann die Beitragsklasse und damit das Honorar bestimmt werden; ergeben sich im Rahmen der Bearbeitung Änderungen, wird die Beitragsklasse und damit das Honorar an die erzielten Einnahmen angepasst.


    C) Gegenwärtige Wirtschaftliche Verhältnisse
    ​

    Im Fall der Zusammenveranlagung sind die Einnahmen beider Ehegatten / Lebenspartner zusammenzurechnen. Im Falle der Erstellung mehrerer Jahre, sind die Einnahmen sämtlicher Jahre zusammenzurechnen


    ​D) Sonstiges
    ​

    Max. Dateigröße: 20 MB
Absenden

Mit Absenden wird eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebotes gestellt; es entsteht kein Anspruch auf Mitgliedschaft.
Dies hängt entscheidend von den organisatorischen und / oder personellen  Gegebenheiten (Verfügbarkeit von / Arbeitsbelastung der Mitarbeitenden) in der Beratungsstelle ab.

Kontaktaufnahme

Mitgliedschaft

Beratung

Steuer​erklärung

Datenschutz
Imperssum
Sitemap​
Downloads
.
LohnSteuerBeratungsVerbund e. V.
​- Lohnsteuerhilfeverein -

​Beratungsstelle Würzburg
Beratungsstellenleiter Michael Kraus
Rechtsanwalt, Diplombetriebswirt
​Berner Str. 11 - 97084 Würzburg
https://w3w.co/sofern.anrufe.soll
0931 99179155​ - 0176 57942434

​​© Copyright 2023 - All rights reserved
  • Beratungsstelle
  • Kanzlei
  • Lohnsteuerhilfeverein
  • Leistungen
  • Checkliste
  • Mitgliedschaft
  • Beitragsordnung
  • Satzung
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Downloads