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Lohnsteuer

​Es gibt Steuerpflichtige (z. B. Arbeitnehmer), die auf Grund Ihrer individuellen Situation jährlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind (Pflichtveranlagung).

Andererseits gibt es sehr viele Fälle, bei denen der Steuerpflichtige selbst entscheidet, ob er eine Steuererklärung abgibt (AntragsveranIagung).
 
In der Praxis kommt es vor, dass Arbeitnehmer aus Unwissenheit, Bequemlichkeit oder sonstigen Gründen keine Steuererklärung abgeben, obwohl ein Rückerstattungsanspruch von einigen Hundert, manchmal sogar von einigen Tausend Euro besteht.

Da das deutsche Steuerrecht mittlerweile so kompliziert geworden ist, dass man als "normaler Steuerpflichtiger" kaum noch abschätzen kann, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung lohnt, haben wir nachfolgend einige Fallbeispiele aufgelistet, die steuerlich relevant sein können und in der Praxis häufig zu einer Steuerrückerstattung beitragen:

"Nur zwei Dinge auf Erden sind uns ganz sicher:
der Tod und die Steuer"

Benjamin Franklin (1706 - 1790)
US-amerikanischer Politiker, Naturwissenschaftler, Erfinder und Schriftsteller
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​Bitte beachten: Es handelt sich um eine beispielhafte, keine vollständige Darstellung.

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Beratungsstellenleiter Michael Kraus
Rechtsanwalt, Diplombetriebswirt
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0931 99179155 - 0931 663987310
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